Der Bundesrat hat am 20.5.2022 einen Beschluss (139/22) gefasst, um den Einsatz von RC-Baustoffen und wiederverwendbaren Stoffen zu stärken.
Neben Vorschlägen zur Förderung durch die KfW und der Standardisierung in Europa wird explizit das STLB-Bau genannt, dass als Grundlage für Ausschreibungen in Deutschland den Aspekt der Nachhaltigkeit unterstützen soll.
Dieser Forderung stellen sich die Facharbeitskreise des STLB-Bau schon seit geraumer Zeit.
So wurden zum Beispiel die standardisierten rezyklierte Gesteinskörnungen nach DIN 4226-101 für die Massenbaustoffe im Straßen- und Tiefbau oder für Betonarbeiten aufgenommen. Bei der Ausschreibung von Abbrucharbeiten ist das Sammeln und Sortieren zur Wiederverwendung zu definieren, um die wiederverwendbaren Stoffe von den nicht wiederverwendbaren und zu entsorgenden Stoffen zu trennen:
Baustoffe, die wiederverwendbar sind, können gelagert und an anderer Stelle beim Neubau wieder verbaut werden: