Die kombinierten Abrechnungseinheiten finden Anwendung bei Leistungspositionen, mit denen das Vorhalten, die Wartung, die Instandsetzung und das Betreiben vergütet werden. Sie werden insbesondere im Gerüstbau, aber auch zunehmend in anderen Leistungsbereichen verwendet.
Diese Positionen umfassen Leistungen mit zwei Abrechnungsvariablen, nämlich sowohl Mengeneinheiten (z. B. Stück, Meter, Quadratmeter) als auch Zeiteinheiten (z. B. Stunde, Tag, Woche); die Einheiten werden dabei miteinander multipliziert. Beispielsweise entspricht die kombinierte Abrechnungseinheit Sth dem Produkt aus St (Stück) mal h (Stunde).
Beim Aufstellen des Leistungsverzeichnisses in der Vergabephase (VOB/A) erfolgt die Ermittlung eines vorgesehenen Leistungsumfangs durch Multiplikation der vorgesehenen Menge mit der vorgesehenen Dauer. Werden also voraussichtlich 5 Pumpen (5 St) zur Wasserhaltung über einen Zeitraum von 8 Wochen (8 Wo) betrieben, ergibt sich der Mengenansatz 40 StWo.
Werden nun während der Ausführungsphase (VOB/B) 2 Pumpen bereits eine Woche früher außer Betrieb genommen, kann die Leistung im Rahmen der Abrechnung gem. § 2 Abs. 2 VOB/B nach den tatsächlich ausgeführten Leistungen abgerechnet werden; die abrechenbare Leistung beträgt dann 38 StWo (5 St x 7 Wo + 3 St x 1 Wo = 38 StWo).