Sind die anzuschließenden Geräte im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben, werden hierfür im LV keine Anschlüsse als separate Position aufgeführt, da die Regelleistung "Liefern und Montieren" umfasst. (siehe allgemeine FAQ: Warum finde ich in den Texten nie "liefern und montieren"?)
Für bauseits gelieferte Geräte sind die zugehörigen Anschlussarbeiten als eigene Positionen zu beschreiben.