027 Tischlerarbeiten

  • Warum kann man unter Tischlerarbeiten kein Mobiliar beschreiben?
    STLB-Bau beinhaltet Texte für Bauleistungen, die §1 VOB/A wie folgt definiert: "Bauleistungen sind Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instand gehalten, geändert oder beseitigt wird."
    Davon abgeleitet werden in STLB-Bau keine Texte für bewegliche und ohne besondere Maßnahmen zu befestigenden Sachen aufgenommen, die zur Ingebrauchnahme oder zur allgemeinen Benutzung erforderlich sind (s. a. KGR 600 DIN 276:2018-12 "Kosten im Bauwesen").
    Davon betroffen sind u.a. Mobiliar und Büroausstattungsgegenstände, da diese nicht fest mit dem Bauwerk verbunden sind.
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