Die zuständigen Gremien möchten von einer Aufnahme von Wartungsverträgen in das Textangebot von STLB-Bau absehen. Begründet wird das wie folgt:
Der Zuschlag in einem Vergabeverfahren mündet in einen oder mehrere Verträge mit ein- und demselben Auftraggeber, z. B. Bauvertrag und Wartungsvertrag. Ein Auftraggeber unterzeichnet dabei den Bauvertrag, in aller Regel ein anderer den Wartungsvertrag.
Die vereinbarte Beschaffenheit des Bauvertrag wird mittels STLB-Bau beschreiben. Die durchzuführenden Wartungsarbeiten sind dagegen keine Bauarbeiten und werdenanderweitig beschrieben, z. B. mittels AMEV-Vertragsmuster. Die Wartungsarbeiten, die sich aus dem Wartungsvertrag ergeben beginnen dabei in der Regel erst nach Abschluss der Bauarbeiten.
Der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) hat Wartungsvertragsmuster für technischen Anlagen und Einrichtungen in öffentlichen Gebäuden erstellt, darunter Aufzugsanlagen, Blockheizkraftwerke sowie Gefahrenmelde- und Telekommunikationsanlagen. Weiteres hierzu finden Sie unter http://www.amev-online.de."