Die bundesweit gültige Mantelverordnung (MantelV) ist am 1. August 2023 in Kraft getreten. Als Kern dieser Regelung wird die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) wirksam, mit der die Regelungen der Bundesländer für das Recycling von Bauabfällen abgelöst werden. Es wird damit ein bundeseinheitlich allgemeingültiger Rechtsrahmen für den Umgang mit Ersatzbaustoffen geschaffen, der zum nachhaltigen Schutz von Boden und Gewässern beiträgt.
Mit der Version 2023-10 wurden die Materialklassen aus der EBV 2023 (Anlage 1) in die Texte aufgenommen. Zunächst für mineralische Baustoffe in den Bereichen Aushub, Abbruch und Entsorgung und für die Abfalldeklaration.
Seit der Version 2024-04 kann die Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe für den Einbau in technische Bauwerke gemäß Anlage 2 oder 3 der EBV beschrieben werden. Dazu zählen u. a. Straßen, Wege, Plätze, Schienenverkehrswege und befestigte Flächen sowie Erdbaumaßnahmen wie Gräben und Baugruben, Wälle und Aufschüttungen.