Die Aussage, dass ein Entsorgungsstoff durch einen Schadstoff verunreinigt ist, bedingt nicht zwingend, dass dieser Stoff entsprechend der Rechtsverordnung als gefährlicher Stoff (Abfall) bestimmt wurde. Die Einstufung als gefährlicher Abfall setzt meist eine relativ hohe Schadstoffverunreinigung voraus. Auch unterhalb dieser Schwelle gibt es Schadstoffbelastungen, die zu einer Bewertung als Z0 – Z2 führen können, dann ist der Abfall aber noch nicht gefährlich.