Dieser Kubikmeter betrifft Abfälle, welche im Zuge der eigenen Leistung aufgrund der Bearbeitung oder Verarbeitung von Stoffen u. ä. von bereits vorhandenen Bauteilen oder Strukturen aus dem Verantwortungsbereich des AG entstehen (z. B. aus Stemmarbeiten, Rückbau-/Abbrucharbeiten oder beim Ersatz von alten Bauteilen oder -elementen).
Nicht davon betroffen sind Verschnitt, Verpackungsmaterialien oder Stoffe, die bei der Verarbeitung von Materialien im Verantwortungs- bzw. Leistungsbereich des AN anfallen (siehe ATV DIN 18299, 4.1.11) sowie generell schadstoffbelasteter Abfall oder Abfall anderer Unternehmer. Die Menge bezieht sich auf den gesamten Leistungszeitraum bzw. auf das insgesamt vertraglich vereinbarte Leistungssoll, also nicht auf einzelne Teilleistungen oder arbeitstäglich anfallende Mengen.