Die Fahrgerüste untergliedern sich in „fahrbare Gerüste“ nach DIN 4420-3 und „fahrbare Arbeitsbühnen“ nach DIN EN 1004-1.
„Fahrbare Gerüste“ werden in der Regel mit Rohren und Kupplungen erstellt. Die dafür geltenden Regelausführungen sind in der DIN 4420-3 beschrieben. Sie können auch mit Hilfe von Systemgerüstbauteilen nach DIN EN 12810-1 und DIN EN 12811-1 und Rohr- und Kupplungsmaterial erstellt werden.
„Fahrbare Arbeitsbühnen“ hingegen sind komplette Systemkonstruktionen nach DIN EN 1004-1, meistens aus Aluminium, mit begrenzten Aufstellhöhen.