In der ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten wird in Abs. 5.4.3.4 die Vorhaltung bei Traggerüsten beschrieben.
Die Vorhaltung bei Traggerüsten umfasst den Zeitraum in dem die Bereitstellung zum geplanten Termin, die Montage, die Nutzung durch den Auftraggeber, das Umsetzen und die Demontage des Traggerüstes erfolgt.
Die Leistungen Aufbau, Abbau und ggf. das Umsetzen werden gesondert ausgeschrieben und vergütet.