Baulärm kann schnell die einzuhaltenden Richtwerte der AVV-Baulärm in lärmsensibler Nachbarschaft überschreiten. Dadurch kann es zu einer Beschwerdesituation kommen, die eine Kontrollinstitution zu einer Baustellenstilllegung ermächtigt. Eine Wiederinbetriebnahme ist dann häufig erst nach dem Vorlegen eines Lärmminderungskonzeptes und der Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen möglich. Dies kostet zumeist viel Zeit, wodurch es insgesamt zu erheblichen Mehrkosten der Baustelle kommen kann. Eine lärmarme, dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechende Baustellenplanung und -ausschreibung, kann eine zumeist kostenintensive Baustellenstilllegung vermeiden.