Wenn im Merkmal "Häuptigkeit Schalung" die Auswahl "ohne Angabe" gewählt wird, ist das für die Ausschreibung einer zweihäuptigen Schalung ausreichend. Bei der zweihäuptigen Schalung handelt es sich um die zu erwartende Regelausführung, deshalb wird keine gesonderte Aussage zur Zweihäuptigkeit getroffen, nur wenn die Leistung davon abweicht bspw. eine einhäuptig auszuführen ist, muss das benannt werden.
Die einhäuptige Schalung ist mit mehr Aufwand verbunden, da die auf die Schalung wirkenden Horizontalkräfte mittels Stützen in den Baugrund abgeleitet werden müssen und Schalungsanker nicht angewendet werden können.