Hier muss zwischen zweierlei Abstandhalter unterschieden werden:
Abstandhalter aus Kunststoff oder Faserbeton, die zur Sicherung der Betondeckung dienen, sind Nebenleistungen.
Anders verhält es sich bei Abstandhalter aus Stahl (sogenannte Unterstützungen bzw. Unterstützungskörbe), die zur Lagesicherung der einzelnen Bewehrungslagen eingesetzt werden. Diese sind keine Nebenleistung und deshalb in der Gesamtmenge der Bewehrung zu berücksichtigen. Somit werden andere Dimensionen der Unterstützung über Mehrmengen vergütet. Die Bewehrung für Ortbetonbauteile ist laut ATV DIN 18331 mit kg oder t abzurechnen. Wenn Sie z.B. im Ordner "Bewehrungen" die Teilleistungsgruppe "Stahlmatten - Bewehrung" verwenden, ist das Gewicht der Abstandhalter zwischen den Matten in die Gesamtmasse der Bewehrung mit einzubeziehen.