Der zuständige GAEB-Facharbeitskreis hat sich entschieden, diese Gruppe wieder auf zu nehmen.
Der Begriff "Schnellzementestrich" bzw. "Schnellestrich" ist normativ nicht definiert. Für eine konkrete Beschreibung ohne Interpretationsspielraum wären Angaben zu Trocknungszeiten bzw. Restfeuchte/Schwindverhalten des Untergrundes nötig, die zum Zeitpunkt der Ausschreibung gewöhnlich nicht bekannt sind und auf Baustellen in der Regel nicht eingehalten werden können.
Im Leistungstext wurden deshalb die klimatischen Randbedingungen aufgenommen. Ebenfalls der Hinweis, dass bei geänderten klimatischen Bedingungen die Zeitdauer bis zur Belegreife sich verlängern kann. Dies ist zu berücksichtigen. Eine vorherige Absprache bzgl. der Rahmenbedingungen mit dem Hersteller ist zudem oft notwendig.