Die ATV DIN 18328 Aufbruch und Rückbau von Verkehrsflächen (Ergänzungsband der VOB/C 2019) definiert Aufbruch/Rückbau wie folgt:
Aufbruch ist das Lösen und Laden von Oberbauschichten in Teilflächen, z. B. das Herauslösen aus einem Verband für Kabelleitungstiefbau.
Rückbau ist das schichtenweise oder das vollständige Lösen und Laden von Oberbauschichten.
Der Oberbau umfasst hierbei Trag- und Deckschichten sowie Pflaster- und Plattenbeläge.
Die VDI 6210 Blatt 1 definiert Teilabbruch/Totalabbruch wie folgt:
Teilabbruch ist der Abbruch einzelner Bauwerksteile, Bauteile, Bauelemente oder Teile einer technischen Anlage.
Totalabbruch ist das vollständige Abbrechen einer baulichen oder technischen Anlage oder kompletter Bauwerksteile (z.B. Anbau, Geschoss).
Diese Begriffe beziehen sich also auf den Charakter der gesamten Abbruchmaßnahme, nicht auf die einzelnen Bauteile. Beim Teilabbruch ist die Standsicherheit der verbleibenden Teile zu erhalten.