Die DIN EN 545 enthält folgende Begriffserklärung für Rohre: "Gussstück mit gleichmäßiger lichter Weite, gerader Achse, entweder mit Muffe, Einsteckende oder Flanschen versehen, ausgenommen Flansch-Muffenstücke, Einflanschstücke sowie Überschiebmuffen, die als Formstücke gelten." Demnach sind FF-Stücke nach DIN EN 545 unabhängig von deren Länge als Rohre zu bezeichnen und deshalb in der Gruppe "Druckrohre - Gusseisen" beschreibbar. Hier ist dazu bei "Art Flanschrohr" die Auswahl "Doppelflanschrohr" zu wählen.