Die Solnhofener Platten gehörten ursprünglich explizit zum Geltungsbereich der ATV 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten. Deshalb hatten sie im Leistungsbereich 014 Natur-, Betonwerksteinarbeiten eigene Texte, auch wenn sie wie Natursteine verarbeitet werden. Inzwischen werden die Solnhofener Platten dem Geltungsbereich der ATV 18332 Naturwerksteinarbeiten zugerechnet. Sie sind somit eine Art Naturstein, wie jeder andere auch. Wer sie ausschreiben möchte, wählt die Gesteinsart „Kalkstein“ aus und trägt den Handelsnamen „Solnhofener“ in die entsprechende Textergänzung ein.