Für beide gilt: es sind ebene oder anders geformte Decken mit glatter, gelochter oder gegliederter Fläche, die aus einer Unterkonstruktion und einer flächenbildenden Decklage bestehen.
Bei einer Deckenbekleidung ist die Unterkonstruktion direkt an der konstruktiven Decke befestigt, bei Unterdecken abgehängt. (DIN 18168-1 Abs. 3.1)