Eine bauaufsichtliche Zulassung für WDV-Systeme gibt es nur für Wände und darin aufgehende Bauteile wie Brüstungen, Nischen oder Stützen sowie Decken mit Dämmung aus Mineralwolle, geklebt und gedübelt.
Dämmstoffe, die an/auf Bauteilen von der Zulassung nicht abgedeckt werden, z. B. Polystyrol an Decken, sind nach Meinung des zuständigen GAEB-Facharbeitskreises als verputzte Außenwärmedämmung zu bezeichnen.