Kunstschaum-Dämmst Gebäude Haustechn BNB QN2
Für Kunstschaum-Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik gelten der Ausschluss halogenierter Treibmittel für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS/XPS/PUR/PIR, Melamin- und Phenolharzschäume, sowie der Ausschluss von Hexabromcyclododecan (HBCDD), max. zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS und XPS und der Ausschluss von Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP), max. zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent, für Kunstschaum-Dämmstoffe aus PUR, PIR und der Ausschluss von Chlorparaffinen (SCCP, MCCP, LCCP) und Polybromierter Diphenylether (PBDE), max. zulässiger Grenzwert jeweils 0,1 Gewichtsprozent, sowie der Ausschluss von Altreifengranulat für Dämmstoffe auf Kautschuk-, PP/PE/EPDM-Basis in Innenräumen
gemäß Qualitätsniveau QN 2 des Kriteriums BNB_BN_1.1.6, Pos. 32a+32b.
Kennung: STLB-Bau 2025-04 099
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- Gegenstand Standardbeschreibung
- Qualitätsniveau nach BNB
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