Glasfasergewebe Malervliese BNB QN2
Für Glasfasergewebe und Malervliese gelten der Ausschluss von Chlorparaffinen (CP), max. zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent, der Ausschluss Polybromierter Diphenylether (PBDE), max. zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent sowie der Ausschluss von Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP), max. zulässiger Grenzwert 0,1 Massenprozent
gemäß Qualitätsniveau QN 2 des Kriteriums BNB_BN_1.1.6, Pos 45.
Kennung: STLB-Bau 2025-04 099
Oben sehen Sie einen Beispiel-Ausschreibungstext aus dem Bereich "Qualitätsniveau 2 bis 5 - Glasfasergewebe / Malervliese - BNB".
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Für eine VOB-konforme Leistungsbeschreibung stehen u.a. folgenden Beschreibungsmerkmale zur Verfügung:
- Gegenstand Standardbeschreibung
- Qualitätsniveau nach BNB
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