Dämmstoffe innen BNB QN2
Für Dämmstoffe in Innenräumen gelten
der Ausschluss halogenierter Treibmittel für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS/XPS/PUR/PIR, Melamin- und Phenolharzschäume, der Ausschluss von HBCDD (max. zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent) für Kunstschaum-Dämmstoffe aus EPS und XPS, der Ausschluss von TCEP (max. zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent) für Kunstschaum-Dämmstoffe aus PUR, PIR, der Ausschluss von Altreifengranulat, der Ausschluss von Chlorparaffinen und PBDE (max. zulässiger Grenzwert jeweils 0,1 Gewichtsprozent) für Dämmstoffe auf Kautschuk- und PP/PE/EPDM-Basis sowie der Ausschluss reproduktionstoxischer Borverbindungen (max. zulässiger Grenzwert 0,1 Gewichtsprozent) für Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen gemäß Qualitätsniveau QN 2 des Kriteriums BNB_BN_1.1.6, Pos. 36b.
Kennung: STLB-Bau 2025-04 099
Oben sehen Sie einen Beispiel-Ausschreibungstext aus dem Bereich "Qualitätsniveau 2 bis 5 - Dämmstoffe im Innenbereich - BNB".
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Für eine VOB-konforme Leistungsbeschreibung stehen u.a. folgenden Beschreibungsmerkmale zur Verfügung:
- Gegenstand Standardbeschreibung
- Qualitätsniveau nach BNB
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