Baustoffe BNB QN1
Produktdokumentation und Deklaration nach BNB Steckbrief 1.1.6, V2015 von SVHC und Bioziden für alle Materialien und Hilfsstoffe der folgenden Bauproduktgruppen
entsprechend Qualitätsniveau QN 1.
Mindestens nachfolgend aufgeführte Dokumente und Deklarationen sind für diese vorzulegen:
- Produktdatenblatt (PDB)/Technisches Merkblatt (TM) und Leistungserklärung mit Herstellername und Produktbezeichnung
- Sicherheitsdatenblatt für "Stoffe" oder "Gemische" im Sinne der europäischen Chemikalienverordnung REACH ((EG) Nr. 1907/2006) oder für Produkte, für die der Hersteller ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellt
- Deklaration aller Inhaltsstoffe, die nach der Chemikalienverordnung REACH (EG/1906/2006) als besonders besorgniserregend (SVHC) eingestuft und in die gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte "Kandidatenliste") aufgenommen wurden, ab 0,1 Gewichtsprozenten pro Einzelstoff im Produkt. Dies entfällt für Produkte mit Umweltzeichen oder Gütesiegel wie z. B. Blauer Engel DE-UZ oder EMICODE, die SVHC ausschließen
- Deklaration aller Inhaltsstoffe, die nach Biozid-Produkte-Verordnung 528/2012/EU als Biozidprodukte oder biozide Wirkstoffe einzustufen sind, mit Angabe von Konzentration und Wirkstoffen; Dies entfällt für Produkte mit Umweltzeichen oder Gütesiegel wie z. B. Blauer Engel DE-UZ, die Biozide ausschließen; Sind gemäß Leistungsbeschreibung für bestimmte oder alle Produktgruppen SVHC oder biozide Wirkstoffe ausgeschlossen, ist anstelle einer Deklaration mittels geeigneter Dokumente wie Umweltzeichen oder-zertifikate oder anderer Unterlagen entsprechend VOB B, §7a (5) nachzuweisen, dass diese Stoffe nicht enthalten sind
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), sofern diese baurechtlich für die Produktgruppe vorgeschrieben ist oder für das angebotene Produkt erteilt wurde
- ETA oder Bewertung der Leistung in einer technischen Dokumentation unter Einschaltung einer entsprechend Art. 30 bzw. Art. 43 BauPVO qualifizierten Stelle (alternativ: ehemalige Dokumentationsunterlagen), sofern dieser Nachweis baurechtlich vorgeschrieben ist
- Umweltzeichenzertifikate mit aktuellem Gültigkeitsdatum, sofern deren Spezifikationen in der Leistungsbeschreibung gefordert sind oder für das angebotene Produkt erteilt wurden und die Übereinstimmung nicht mit anderen Nachweisen nach VOB B, §7a (5) erbracht wird
- auf Anforderung durch den Auftraggeber weitere Dokumente, Zertifikate oder Prüfzeugnisse die die Anforderungen an Inhaltsstoffe und Eigenschaften des Produkts gemäß Leistungsbeschreibung auf der Baustelle und in eingebauten Zustand nachweisen, sofern der Nachweis der Übereinstimmung nicht anderweitig entsprechend VOB B, §7a (5) durch den Auftragnehmer nachgewiesen wird.
Kennung: STLB-Bau 2025-04 099
Oben sehen Sie einen Beispiel-Ausschreibungstext aus dem Bereich "Qualitätsniveau 1 - BNB".
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Für eine VOB-konforme Leistungsbeschreibung stehen u.a. folgenden Beschreibungsmerkmale zur Verfügung:
- Gegenstand Standardbeschreibung
- Qualitätsniveau nach BNB
- Bauproduktgruppe Bodenbeläge
- Bauproduktgruppe Wandbeläge, Bauplatten und Konstruktionsholz
- Bauproduktgruppe Oberflächenbeschichtungen auf nicht mineralischen Oberflächen
- ...
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