Bekleidungspl. Träger Gipspl. abbrechen nicht schadstoffbelastet Abwickl. 0,9-1m 10kN/m3 D 1.25 cm v.Hand laden LKW AN ges.Vergüt.Entsorg.
Abbruch von Bekleidungsplatten an Träger,
aus Gipsplatten,
einlagig,
ohne Bekleidungen und Beschichtungen,
im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme,
nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich,
Abbruch Unterkonstruktion und Dämmung wird gesondert vergütet,
Abwicklung über 0,9 bis 1 m,
Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 10 kN/m3,
Abbruchdicke '1,25' cm,
Ausführung innerhalb des Bauwerks,
Arbeitshöhe bis 2 m,
Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten,
Ausführung staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln,
auf LKW des AN laden,
die Entsorgung wird gesondert vergütet.
Kennung: STLB-Bau 2024-10 084
Oben sehen Sie einen Beispiel-Ausschreibungstext aus dem Bereich "Abbruch Bauplatten (Trockenbau / Leichtbau) - Kanäle / Leitungen / Träger".
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Für eine VOB-konforme Leistungsbeschreibung stehen u.a. folgenden Beschreibungsmerkmale zur Verfügung:
- Gegenstand Abbruch
- Art/Umfang Abbruch-/Rückbaumaßnahme
- Baustoff, Bauteil
- Schadstoffbelastung Baustoff
- Gefährlichkeit Abfall
- ...
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